Speckmannstraße 35, 28879 Grasberg 04208 / 828 53 72 info@galabau-deluecks.de

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 24.09.2025
 
§ 1 Geltungsbereich

1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im geschäftlichen Verkehr mit allen Vertragspartnern der Firma Garten- und Landschaftsbau Delücks.

2) Entgegenstehende AGB von Vertragspartnern wird ausdrücklich widersprochen; sie bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung in einen Vertrag unserer schriftlichen Zustimmung.

3) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Angebote

1) Die Erstellung unserer Angebote ist kostenfrei, es sei denn, es wurde zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart. Eine Ausnahme hiervon besteht für Angebote zur Schadensermittlung für Versicherungen; in diesem Fall ist die Angebotserstellung kostenpflichtig.

2) Mit seiner Unterschrift auf unserer Auftragsbestätigung oder durch eine schriftliche Bestätigung per E-Mail nimmt der Besteller das Angebot an; damit kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zu den im Angebot enthaltenen Bedingungen zustande.

3) Für Art und Umfang der Lieferung gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen. Falls vom Käufer nicht ausdrücklich ausgeschlossen, wird bei fehlenden Sorten und Artikeln gleichwertiger Ersatz geliefert.

4) Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden zum Angebot bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

5) Mitarbeiter und sonstige vom Auftragnehmer herangezogene Arbeitskräfte sind nicht zur Entgegennahme von Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzaufträgen berechtigt. Änderungen oder Zusatzaufträge, die entgegen dieser Bestimmung einer Arbeitskraft übertragen werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers und können daher vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden.

6) Sämtliche Preise gelten netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7) Der Auftragnehmer hält sich an die abgegebenen Angebote bis zu 7 Tage ab Angebotsdatum gebunden.

8) Die in unseren Angeboten angegebenen Preise sind objekt- und mengengebunden und gelten nur bei Einhaltung der kompletten Massen.

9) Der Auftragnehmer erhebt Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung vertraglicher sowie vorvertraglicher Pflichten. Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

§ 3 Widerrufsrecht des Auftraggebers

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Garten- und Landschaftsbau Delücks, Inh. Brian Lück, Speckmannstraße 35, 28879 Grasberg, Tel.: +49 4208/828537, E-Mail: info@galabau-deluecks.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von der Möglichkeit des Widerrufs Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang Ihres Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die bereits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Erhaltene Zahlungen sind unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf eines Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Alle Waren, die Sie bis zum Widerruf von uns erhalten haben, sind unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Waren-Rücksendung. Wir können die Rückzahlung erhaltener Zahlungen verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Ist die Rückgabe einer Dienstleistung ihrer Natur nach ausgeschlossen oder ist die Ware in einem Umfang genutzt wurden, die über die Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und Funktionsweise der Ware hinausgeht, ist dafür von Ihnen ein Wertersatz zu zahlen.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen entspricht.

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht entfällt bei Dienstleistungen/Waren, die speziell nach Ihren Wünschen angefertigt wurden oder eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ferner besteht kein Widerrufsrecht, wenn Sie uns ausdrücklich aufgefordert haben Sie aufzusuchen und es sich um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten handelt. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und die Leistung mit Ihrer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung und Kenntnisnahme, dass Ihr Widerruf bei vollständiger Erfüllung durch uns verloren geht, begonnen wurde. Die Zustimmung zur Ausführung der Leistung wird Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt.

§ 4 Ausführung

1) Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden des Auftraggebers, während der Bauausführung können durch einen vom Auftragnehmer befugten Mitarbeiter (Vorarbeiter) entgegengenommen werden und sind ausschließlich schriftlich an den Auftragnehmer bzw. den beauftragten Mitarbeiter heranzutragen und werden mit schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer Vertragsbestandteil.

2) Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse herbeizuführen.

3)
1. Zur Ausführung der Leistung ist der Auftragnehmer erst nach Schaffung aller baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen durch den Auftraggeber verpflichtet.
2. Vereinbarte Ausführungstermine gelten als Richttermine. Bei Arbeiten, die von Witterungsverhältnissen abhängig sind, erstrecken sich die vereinbarten Ausführungstermine in dem Ausmaß, in dem die Witterungsverhältnisse die Arbeiten verzögern bzw. unmöglich machen.
3. Die notwendige Ausrüstung, Bauwasser, Strom und sonstige notwendige, bauliche Voraussetzungen hat der Auftraggeber, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, kostenlos bereitzustellen.
4. Im Falle von Wetterkatastrophen, höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen, u.a. Seuche, Krieg, behördliche Eingriffe, etc., verlängert sich die Liefer- und / oder Ausführung für die Dauer der Behinderung. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die weitere Erbringung der vertraglichen Leistungen erschwert oder unmöglich, so wird der Auftragnehmer von seinen noch nicht erbrachten vertraglichen Leistungen frei. In diesem Fall kann der Auftraggeber keinen Schadenersatz geltend machen.

4) Der Verlauf von Versorgungsleitungen ist bis spätestens 14 Tage vor Baubeginn durch den Auftraggeber anzuzeigen und durch gültige Schachtscheine zu belegen.

5) Der Auftragnehmer hat die Leistung durch den eigenen Betrieb oder durch einen Nachunternehmer auszuführen. Die Übertragung der Leistung, ganz oder teilweise, an Subunternehmer bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.

6) Die Entscheidung über den Baubeginn wird durch den Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber getroffen. Der Ausführungszeitpunkt ist abhängig von laufenden Projekten des Auftragnehmers und von den Witterungsbedingungen. Für Verzögerungen durch Dritte (z.B.
Materiallieferungen oder Vorunternehmen) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Teilleistungen und Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten. Bauverzögerungen, welche auf nicht durch den Auftragnehmer zurückzuführende Gründe, z.B. fehlendes Material etc., zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7) Verlangt der Auftraggeber von DIN und EN abweichende Ausführungen, so entfällt die Gewährleistung.

§ 5 Maße, Muster, Material

1) Sämtliche Maße sind Circa-Maße, welche innerhalb der gesetzlichen Normen nach oben oder unten zulässigerweise abweichen können.

2) Bei Naturprodukten (Natursteine, Holz und Pflanzen) können Formen und Farben von denen als Beispiel gezeigten Bildern und Mustern abweichen. Bei Holz kann es zu Rissbildung kommen. Dies sind keine Reklamationsgründe.

3) Mutterboden ist ein Gemisch aus natürlichem Oberboden und Kompost. Dieser kann verschiedene Fremdstoffe (Glas, Bauschutt, Kunststoff, kleinere Steine) enthalten, welche durch Aufbereitungsprozesse und Siebung nicht entfernt werden können. Der Mutterboden ist nicht frei von Wildkräutern. Er ist anwendungsfertig und kann zur Rasenansaat und Pflanzung verwendet werden.

§ 6 Abrechnung und Zahlungsbedingungen

1) Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß und tatsächlichem Material- und Arbeitsaufwand, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

2) Über unser Angebot gemäß § 2 der AGB hinausgehende Leistungen, insbesondere Leistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt sind sowie Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzaufträge, werden zusätzlich aufgrund der aufgewendeten Arbeitszeit und der damit verbundenen Lieferungen nach den im Angebot (§ 2 der AGB) vereinbarten Preisen berechnet.

3) Der Auftragnehmer ist zur Stellung von Abschlagsrechnungen berechtigt. Diese sind nach Rechnungszugang beim Auftraggeber sofort fällig, spätestens 5 Tage nach Rechnungsdatum. Zusatzleistungen werden in Regiestunden abgerechnet. Kleinste abzurechnende Einheit für jede angefangene Leistung sind 1,0 Stunden.
4) Bei Baggerarbeiten und weiteren Maschinenarbeiten zählen auch sog. Vorbereitungen z.b. Abladen oder Schaufeltausch etc. und nacharbeiten wie Abschmieren, tanken etc.

5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen i.H. von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Für den Fall, dass der Auftragnehmer einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, dem Auftragnehmer nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder zumindest in wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

§ 7 Abnahme

1) Dem Auftraggeber wird spätestens mit der Schlussrechnung schriftlich die Fertigstellung der Leistungen angezeigt.

2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

3) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Auf diese Rechtsfolge hat der Auftragnehmer den Auftraggeber zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform hinzuweisen.

4) Wird vom Auftraggeber eine förmliche Abnahme nicht verlangt und hat er die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung / in Gebrauch genommen, so gilt die Abnahme nach Beginn der Benutzung / des Gebrauchs als erfolgt, wenn nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart ist.

5) In sich abgeschlossene Teile der Leistung können gesondert abgenommen werden.

§ 8 Mängelansprüche

Die Mängelansprüche des Auftraggebers bei Mängeln der Leistung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 633 ff. BGB).

§ 9 Verjährung von Mängelansprüchen

Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 634 a BGB.

§ 10 Aufwendungen für Mängelbeseitigung

Kommt der Auftragnehmer einer Aufforderung des Auftraggebers zur Mängelbeseitigung nach und
a. gewährt der Auftraggeber den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin schuldhaft nicht oder
b. stellt sich heraus, dass es sich um ein schuldhaft unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen handelt, da objektiv kein Mangel vorliegt, hat der Auftraggeber die Aufwendungen des Auftragnehmers zu ersetzen. Mangels Vereinbarung der Sätze gelten die ortsüblichen Sätze.

§ 11 Gewährleistung

1) Eine Anwuchsgarantie für Pflanzen und Saatarbeiten / Rollrasen kann nur bei Vergabe einer Fertigstellungspflege in Sinne der DIN 18916 an den Auftragnehmer übernommen werden. Die Fertigstellungspflege stellt in sich eine eigene Leistung dar und ist dementsprechend gesondert zu vergüten. Eine im Rahmen der Fertigstellungspflege gegebene Garantie setzt die richtige Behandlung der Pflanzen durch den Auftraggeber außerhalb unserer Pflegeleistungen voraus. Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Frost, Dürre, Schädlingsbefall etc. sind von der Garantie ausgenommen.

2) Für vom Kunden gestellte Materialien bzw. Pflanzen kann der Auftragnehmer keine Gewährleistung übernehmen.

3) 2 Jahre Gewährleistung für bewegliche, demontierbare, elektronische und elektrische Maschinen- und Anlagenteile; keine Gewährleistung für Glühlampen, Sicherungen etc.

§ 12 Ausschluss der Gewährleistung

a. Bei Änderungswünschen für den Ober sowie Unterbau vom Kunden die vom Angebot abweichen

b. Bei Bauvorhaben in Moor.- sowie in Nassgebieten.

c. Bei gleichbleibenden Fahrzyklen (Fahrpuren, Spurrillen)

§ 13 Haftung und Mängel

1) Für etwaige Mängel leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Neuherstellung. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.

2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für die Pflege sowie Schneidearbeiten und jede weitere Tätigkeit, die mit einer Gartenpflege verbunden ist. Falls Pflanzen etc. nach der Pflege einen Schaden davongetragen haben, so können diese dem Auftragnehmer gegenüber nicht geltend gemacht werden.

3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 14 Garten-Abo

1) Die in der Auftragsbestätigung angegebene Mindestlaufzeit eines Garten-Abonnements sind, falls nicht anders vereinbart, 9 Monate (März – November). Bei Umzug oder Todesfall gibt es eine Abschlussrechnung gemäß Dienstleistungsvertrag.

2) Die geschätzten Stunden sowie die Entsorgungskosten beim Abonnement sind ein Richtwert. Der Preis ist pauschal, ausgenommen das Abonnement wird nicht auf den Jahrestag aufgelöst. In diesem Fall gibt es eine Abschlussrechnung gemäß Dienstleistungsvertrag. Jede angefangene Stunde wird als volle Stunde abgerechnet. Mehraufwand, abweichende Entsorgungskosten sowie zusätzliches Material werden gesondert berechnet.

3) Beim Garten-Abonnement setzen wir Sie vor Beginn der Laufzeit über Ihre Termine für die gesamte Laufzeit in Kenntnis. Sollten Termine zeitlich nicht passen, müssen seitens Auftragnehmer Ersatztermine vereinbart werden. Werden Termine seitens Kunden nicht eingehalten, behalten wir uns vor, diese im vollen Umfang zu berechnen.
4) Sind Entsorgungskosten vereinbart, berechnen wir mindestens 1m³ für die Entsorgung. Bei Mehrmengen werden diese zusätzlich berechnet. Entsorgungskosten, die vertraglich vereinbart sind, können nicht abgewählt werden. Die kosten werden ausschließlich in m³ berechnet.

5) Der Monatspreis muss immer für den aktuellen Monat nach Rechnungsstellung innerhalb des von uns genannten Zahlungsziel bezahlt werden. Firmen bezahlen, falls nicht anders vereinbart, den Monatspreis vorab bis zum 3. Eines Monats.

6) Abo-Kunden können Wünsche anbringen, größere Arbeiten müssen aber mit uns mind. 1 Monat vorher abgesprochen werden, wegen der Tagesplanung.
7) Wir schneiden im Abo nur Bäume bis zu einer Höhe von max. 3 Meter. Höhere im Einzelauftrag in Zusammenarbeit mit Baumpfleger.

8) Unser Anspruch ist es, Ihnen einen festen Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, um den reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Aus logistischen Gründen ist dies nicht immer möglich, woraus sich kein Anspruch für einen festen Mitarbeiter ergibt. Wir behalten uns das Recht vor, die Termine mit mehreren Mitarbeitern abzuleisten, was schlussendlich die vorgebende Zeit reduziert.

9) Bei gravierenden Unterbrechungen im Arbeitsablauf, ein unfreundlicher Umgang sowie Beschimpfungen etc. behalten wir uns vor, das Garten-Abo umgehend zu kündigen. Eventuelle Rabatte, die auf das Jahr gerechnet sind, werden wir rückwirkend einfordern.

10) Der starke Jahresrückschnitt an Bäumen und Sträuchern wird in den Wintermonaten (Vogelschutz) und der Form- oder Grenzschnitt ganzjährig ausgeführt.

11) Wässern oder Winterdienst gehört nicht zu den Aufgaben eines Abonnements und wird nur im Einzelauftrag ausgeführt.

12) Bei der Arbeit „Hecken schneiden“ ist der Formschnitt mit der elektrischen bzw. Benzinbetriebenen Heckenschere gemeint. Wenn es von Hand gewünscht wird, muss dies zwingend erwähnt werden, dann kommt die Position „Hecken von Hand schneiden“ in den Dienstleistungsvertrag.

§ 15 Vermietung von Baumaschinen und Baugeräte

1 Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragspartner
1) Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit zu überlassen.
2) Der Mieter verpflichtet sich, die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen, den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu behandeln und beim Ablauf der Mietzeit gesäubert und vollgetankt zurückzugeben.
2 Anmietung, Mietpreis und Zahlung
1) Der Berechnung der Miete liegt eine Arbeitszeit bis zu 8 Stunden täglich zugrunde.
2) Der vereinbarte Mietpreis zzgl. Der Kaution werden im Voraus entrichtet.
3) Bei Anmietung ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen
3 Unterhaltspflicht des Mieters
1) Der Mieter ist verpflichtet,
a. sämtliche Schäden umgehend anzuzeigen. b. keine Reparaturen ohne Zustimmung des Vermieters durchzuführen.
c. Bei Langzeitmiete, notwendige Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen und unverzüglich durch den Vermieter ausführen zu lassen.
4 Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes
1) Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen.
2) Die Mietzeit endet mit der vereinbarten Rückgabe laut Vertrag.
3) Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, vollgetanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten.
4) Die Rücklieferung erfolgt während der normalen Geschäftszeit des Vermieters.
5) Wird der Mietgegenstand ungetankt zurückgegeben, berechnen wir für Benzin 1,95 € / Liter und für Diesel 1,85 € zzgl. MwSt.
5 Verletzung der Unterhaltspflicht
1) Wird der Mietgegenstand in einem defekten Zustand zurückgeliefert, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe der Reparaturkosten.
6 Weitere Pflichten des Mieters
1) Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen.
2) Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter schnellstmöglich in geeigneter Weise sowie zusätzlich unverzüglich durch Einschreiben Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon durch Einschreiben zu benachrichtigen.
3) Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen.
4) Der Mieter hat bei allen Unfällen den Vermieter zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen.
7 Kündigung
a. Der über eine bestimmte Mietzeit abgeschlossene Mietvertrag ist für beide Vertragspartner nicht ordentlich kündbar.
b. Das gleiche gilt für die Mindestmietzeit im Rahmen eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrages. Nach Ablauf der Mindestmietzeit hat der Mieter das Recht, den auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag mit einer Frist von einem Tag zu kündigen.
8 Verlust des Mietgegenstandes
Sollte es dem Mieter schuldhaft oder aus technisch zwingenden Gründen unmöglich sein, die ihm obliegende Verpflichtung zur Rückgabe des Mietgegenstandes einzuhalten, so ist er zum Schadenersatz verpflichtet.

§ 16 Verbraucherstreitbeilegung

Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass er weder verpflichtet noch bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.

§ 17 Rechtswahl – Gerichtsstand

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht (Amtsgericht Verden Aller).

§ 18 Salvatorische Klausel

1) Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Garten- und Landschaftsbau Delücks werden auch dann Vertragsbestandteil zukünftiger Verträge, wenn im Folgevertrag nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.